Beim Abschließen ertönt jedes Mal die Alarmanlage(?), weil sich der Insassenalarm aktiviert – obwohl sich keine Personen im Fahrzeug befinden. Der Alarm ist deaktiviert, dennoch wird er ausgelöst.
Wenn es der Insassenalarm ist (wovon ich ausgehe, denn die Alarmanlage lässt sich ohne weiteres nicht deaktivieren) muss dieser Funktion ein defekter Sensor (Belegungserkennung der einzelnen Sitze) egal sein denn der Alarm ist ja deaktiviert. Ist quasi das gleiche als wenn der Alarm deaktiviert aber ein Sitz trotzdem belegt ist (z.B. mit einer schweren Tasche, oder dem Kindersitz); deshalb kann man ja den Alarm deaktivieren, um die Sitze ohne Auslösen des Alarms anderweitig belegt lassen zu können.
Vielleicht hat ein Steuergerät 'nen Macken.
Davon abgesehen gibt es bei der Gewährleistung (vom Verkäufer zu geben!) weiterreichende Rechte als bei der Garantie, und Gewährleistungsansprüche gehen immer vor Garantieansprüchen, v.a. Ist die Gewährleistung leichter durchzusetzen, weil gesetzlich geregelt.