Auf dem Weg zur BLack Edition

  • Kann das Ärger( etwas,viel,sehr viel) mit Polizei und/oder Versicherung geben?

    Sowohl als auch. :D


    Rückleuchten sind nach § 22a StVZO bauartgenehmigungspflichtig und sind mit einem amtlich zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet. Jegliche Veränderung führt zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit dann automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.


    Solange es niemand merkt gibt es natürlich auch keine Problem, aber wenn doch dann ... ;)


    Gruß Jim

  • Genau. Es kann (je nachdem wie der "Mitarbeiter der Rennleitung" drauf ist) ;) eine Strafe geben oder nur eine Mängelkarte.


    Mögliche Strafe:
    "Das Fahren ohne Betriebserlaubnis wird in der Regel mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet. Wurde dadurch eine Gefährdung des Verkehrs herbeigeführt, sind ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg die Konsequenz."


    Gruß Jim

  • Auch wenn es jetzt böse klingt, aber wenn ich jemals einen Auffahrunfall baue, dann sind Bremslichter und eventuelle Umbauten das erste, welche ich beim Unfallgegner überprüfe und mit Fotos dokumentiere.

    -------------------------------------
    Tucson 2.0 CRDi 4WD AT Platin
    Artgerechte Haltung mit Höherlegung und Unterfahrschutz

  • :D


    Jepp das Thema Versicherung ist noch wieder ein ganz anderes. Jeder Grund ggf. Zahlungen zu verweigern und/oder zu reduzieren ist denen natürlich willkommen. D.h. sollte bei einem Auffahrunfall festgestellt werden das das vorausfahrende Fahrzeug folierte (meist wohl getönte) Rückleuchten hatte, kann das eine "Einladung" für die Versicherung sein nicht (oder weniger) zu zahlen. Im Zweifel landet die Sache vor Gericht und ein Gutachter muss entscheiden.


    Gruß Jim

  • Nächste Woche geht es an das neulackieren der Bremssättel

    Hast du dich denn jetzt für eine Farbe entschieden ? ( PS: sieht gut aus, die Front und das Heck deines Tucson. :thumbup: )