was die Baustellenbreite und deren Ausschilderung angeht ist ein recht alter Hut. Was realativ neu ist das der Gesetzgeber die max. Fahrzeugbreite von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante misst.
Warum wird jetzt mit nem Bußgeld gedroht?!? Ganz einfach der normale Fahrstreifen bleibt zu 90% bei 3m breite, damit die LKW diese Strecke weiter befahren können. Und je enger ( bedingt durch die verengte Fahrspur) die Fahrzeuge beieinander fahren, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit der Berührung. Die meisten Lkw versuchen ja schon so dicht am rechten Rand ihrer Fahrspur zu fahren, aber durch Spurrillen und auch Wetterbedingt (Seitenwind)  ist es nicht immer möglich. So bleibt nur ein mögliche Möglichkeit, und zwar das die breite der PKW begrenzt werden muss. Der deutsche Autofahrer lernt ja nicht aus Einsicht, sondern nur übers Portemonaie...