Wenn das Auto ein Erstzulassungsdatum hat, dann gibt es auch einen Halter/Vorbesitzer.
Entweder bist du das oder das Autohaus.
Hast du dir das Auto als eine Tageszulassung gekauft?
Oder als Neuwagen, der vom Autohaus (auf dich) oder von dir selbst angemeldet wird?
Gibt es keinen Vorbesitzer, dann kann das Fahrzeug auch noch kein Erstzulassungsdatum haben.
Auf wenn soll das KFZ denn erstmalig zugelassen worden sein, wenn nicht auf eine Person oder Firma?
Und die ist dann auch der Vorbesitzer.
Falls es keine Vorbesitzer hat, dann kann es auch keine Erstzulassung haben.
Dann wäre die Erstzulassung, das Datum an dem du den Wagen, erstmalig anmeldest.
Aber du sagst EZ 25.05.21 durch RP.
Entweder ist er dann, wie bei einer Tageszulassung, auf RP erstmalig angemeldet worden oder er wurde von RP auf dich angemeldet.
Das Rätsel kannst nur du lösen.
EDIT: Im Brief, unter Punkt B, steht das Erstzulassungsdatum. Dort steht auch der 1. Besitzer. Vorbesitzer 0.
Ich vermute, RP ist 1.Besitzer und hat den Wagen am 25.05.21 erstmalig zugelassen.
Du bist/wirst 2.Besitzer, bei dir wird dann stehen, Vorbesitzer 1.