Beiträge von brave

    Hallo,
    hab mich mal auf den verschiedenen Hyundaiseiten in Europa umgeschaut.
    Bei allen sind die Hinweise auf die Garantiebedigungen gleich. Ist also nicht nur auf Deutschland beschränkt.

    D.h., der Vorschlag von joko110, im Herkunftsland zu prüfen, ob man dort die 5 Jahres Garantie hat, macht keinen Sinn, denn: wenn in Deutschland keine, dann auch in anderen Ländern Europas keine. Das wäre also geklärt. :thumbup:

    Also ich habe auch kurz nach Anpassung der Garantiebedingungen mein EU Fahrzeug aus Belgien bekommen. Die Bestellung war natürlich vor der Bekanntgabe. Im Kaufvertrag hatte der Händler aus Düren die 5 Jahre vermerkt. Er tritt auch nur als Vermittler auf d.h. ich habe eigentlich beim belg. Händler gekauft. Da ich auch unsicher war bin ich vor der Zulassung vor Ort gewesen und hab mir das Serviceheft angeschaut. Dort ist der entsprechende 5 Jahres Stempel und das Fahrzeug war zur Europaweiten Garantie angemeldet.


    Allerdings hab ich nach 12tkm noch keine Beanstandung gehabt. Deshalb einfach mal abwarten....

    Also ich kenne von einem Händler aus Düren (es gibt ja mehrere), dass der ausdrücklich darauf hinweist, eben gerade nicht als Vermittler, sondern als Händler mit deutschem Recht zu handeln. War das vor etwa einem Jahr, als du deinen bekamst, anders? Mit wem hattest du denn einen Kaufvertrag? Direkt mit einem autorisierten belgischen Hyundai-Händler oder mit dem dürener EU-Händler?


    Noch ne Frage: was ist denn der "5-Jahres-Stempel"?

    Deshalb habe ich prüfen in Thread 141 geschrieben.

    Prüfen...? Wie willst du denn prüfen, ob z.B. dein bulgarischer Tucci dort auf deinen Namen zur 5-Jahres-Garantie angemeldet ist?


    Und: was soll das bringen? Was würde dir eine solche Garantie im Ausland nützen? Würdest du bei einem Garantiefall z.B. eines defekten Schalters der Sitzheizung über 1000 km fahren um deine Garantie in einer bulgarischen Werkstatt einzuforden? Und was, wenn dein Tucci gar nicht fahrbereit wäre?


    Und noch einmal meine Frage von zuvor: warum sollte denn eine Garantie im Herkunftsland gelten? Die Einschränkungen haben doch gar nichts mit dem Herkunftsland zu tun, wie Jim in verschiedenen Beiträgen durch Zitate schon gezeigt hatte (Stichwort: autorisierter Händler, Endkunde, ...). Zumindest in NL und BE gelten übrigens meines wissens die gleichen Einschränkungen wie bei HMD, ob das in allen Ländern so ist, müsste man mal nachlesen.


    Wie schon gesagt: der Kummerkasten von Autobild könnte hilfreich sein, ändert aber erst mal nichts an den aktuellen Herstellergarantiebestimmungen.

    ...sollte er zumindest die volle Garantie im Herkunftsland haben.


    Warum sollte das so sein? In den Garantiebestimmungen steht nichts von "Auslandsverkauf". Da geht es nur um Einschränkungen wenn nicht an Endkunden verkauft wird. Abgesehen von der praktischen Durchführung: man denke, an einen Tucci z.B. aus Bulgarien. :huh:


    Der Kummerkasten von Autobild ist allerdings eine gute Idee. Vielleicht hätte das in diesem Zusammenhang ja Signalwirkung für Hyundai und führt zu einem grundsätzlichem Umdenken. :thumbup:


    Eigentlich wird dieser Thread erst 2019 interessant, weil dann tatsächlich Tucsons rumfahren, für die die neue Auslegung seitens Hyundai relevant wäre.
    Aber du merkst, ich schreibe viel im Konjunktiv ...

    Nicht ganz, denn man kann sich ja informieren, welche Garantiefrist im Computer bei Hyundai für seinen EU Import hinterlegt ist, also die 5 Jahre Herstellergarantie oder nur eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung. Insofern hat die Frage von Luckytucsondriver schon seine Berechtigung.


    Aktuelle Reklamationsfälle ohne Garantieanerkennung kann es aber aus deinen genannten Gründen (noch) nicht geben. :thumbup: