Bei meinem kann ich definitiv nichts, in diese Richtung gehend, einstellen. Die beschriebenen Schritte erscheinen nicht einmal. Vermutlich habe ich noch die Version des Auslieferungszustandes von 2017 drauf. Wäre denn eine Einstellung, resp. Anzeige der realen Geschwindigkeit nach dem Software-Update11/2022 , Version EU22123021402501 möglich?
Beiträge von vstromer
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Habe Post erhalten...
Zitat: ... es konnten keine weiteren Erkenntnisse festgestellt werden, somit wird das Verfahren gegen Sie nach § 47 Abs. II, Satz II OWiG eingestellt.
Und damit Ende der Diskussion hier.
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Meine Mühle hat die gleichen Daten wie deine (1600/750/100)
Der Anhänger: DEBON Cargo 1300.02 von CHEVAL LIBERTE, geschlossener Kasten, gebremst, 100 Km/h Zulassung
In dem Video sind für mich eindeutig die Begriffe Anhängelast, Stützlast und Achslast bestens erklärt.
Achslast = Leermasse 455 Kg + Ladungsmasse (855 + 92) 947 Kg = 1392 Kg - Stützlast 100 Kg = 1292 Kg und somit unter 1300 Kg und auch weit unter 1600 Kg. Aber wir werden sehen, was aus der Sache wird.
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Naja lieber vstromer, wer lesen UND verstehen kann entnimmt meinem Kommentar den Hinweis, dass deine freien Gedanken zur logischen Denkfähigkeit des weiblichen Geschlechtes während "einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit" , du du hier sehr "diplomatisch" zu "Papier" gebracht hast absolut unpassend sind.
Was ich persönlich für passend oder unpassend meine, sage, schreibe, entscheide ich, noch, selbst. Von Leuten, die anderen vorschreiben wollen, was sie wie zu sagen und/oder gar zu denken haben, laufen in diesem Land genug rum. Leider!
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Wenn du dich auch bei der Kontrolle deinem Kommentar entsprechend verhalten hast, kann ich die Reaktion der beiden Polizistinnen verstehen...
So, wie habe ich mich denn verhalten? Warst du dabei? Hast dich hinterm Anhänger versteckt und gelauscht? Wie schon geschrieben; Ich habe es gedacht und nicht gesagt! Meinerseits habe ich denen keinerlei Anlass gegeben. Aber wer lesen kann, .... Ansonsten ist meine Maxime nach einem alten Volkslied: Die Gedanken sind frei! Oder werden die jetzt auch schon kontrolliert?
Es wäre für mich eine Kleinigkeit die 10 EUR. zu bezahlen, nur sehe ich (noch) nicht warum?
Meine Logik ist, wenn die Stützlast vom zul. Gesamtgewicht in Abzug gebracht und dem Zugfahrzeug zugeschlagen wird, dann ist eine Überladung des Anhängers, so wie in diesem Fall, ja gar nicht mehr gegeben. Daher lasse ich es darauf ankommen. Erst wenn die Behörden mich von ihrer Sicht überzeugen, kann ich immer noch zahlen.
Leider habe ich zu Hause nicht die Stützlast unterm Zugmaul gewogen. Es waren auch bestimmt keine 100 Kg, die ja max. abzuziehen wären. Geschätzt würde ich von 70 - 80 Kg ausgehen. Wenn sie mich im Gespann auf die Waage hätten fahren lassen, den Wagen natürlich nicht mitgewogen, wäre wahrscheinlich immer noch eine leichte Überladung gegeben (wegen der nicht ausgereizten 100 Kg), jedoch mit Sicherheit damit unter 5% und somit wäre es nur ein erhobener Zeigefinger gewesen, den ich gerne angenommen und zukünftige Besserung gelobt hätte.
Werde später berichten, was aus der Sache geworden ist.
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Gestern bin ich mit meinem Gespann (Tucson + Debon Cargo1300.02) in eine "allgemeine" Verkehrskontrolle im schönen Land Brandenburg durch zwei, zunächst nette, Polizistinnen geraten. Kein anderer Verkehrsteilnehmer wurde ebenfalls kontrolliert. Ergo, keine Allgemeinheit. Aber lassen wir die Haarspalterei! Technisch waren Pkw und Anhänger i. O.
Ich gebe zu, dass das lichte Maß zwischen Reifen des Anhängers und dessen Kotflügel wesentlich weniger betrug, als bei sonst üblicher Beladung. Geladen hatte ich Kaminholz. Zulässige Gesamtmasse 1300 Kg des Anhängers. Leermasse 445 Kg, somit Nutzmasse 855 Kg. Lange Rede, kurzer Sinn; Sie haben mich auf eine öffentliche Waage begleitet. Den Anhänger sollte ich abkoppeln, damit nur dieser gewogen wurde. Ergebnis 1392 Kg = 7,07% Überladung. "Das ist eine OWi, wo ich "leider" eine OWi-Anzeige fertigen muss." bekam ich dann zu hören. Auf meinen Einwand, dass ja noch die Stützlast von 100 Kg. von dem zul. Gesamtgewicht von 1300 Kg. abgezogen werden muss und ich somit noch 8 Kg.! darunter liege, wollte sie nicht gelten lassen, da der Anhänger ja solo auf der Waage stehen und und somit keine Stützlast existieren würde. Er ist überladen und fertig! Außerdem kenne sie (es sprach immer nur eine) diese Regelung nicht.
Nun wurde es interessant! Mein Vorschlag, dann solle sie doch mal ihre Kollegen über Funk befragen, ob diese Regelung bei denen bekannt sei, oder ich hänge den Anhänger wieder an das Zugfahrzeug und fahre erneut nur mit dem Anhänger auf die Waage, lehnte sie rigiros ab.
Nun mag es sein, ich versuche das mal diplomatisch auszudrücken, dass diese Polizistin gestern einer gewissen weiblichen Unpässlichkeit ausgesetzt war, wo man(n) vermutet, dass bei manchen weiblichen Personen das logische Denken nicht ( und das fast passend zum Frauentag!) mehr ganz gegeben ist. Auf jeden Fall ist es kein Grund einen Zickenkrieg anzufangen.

Ich war drauf und dran, sie direkt danach zu fragen, hab mir dann aber gedacht, da ich noch logisch denken konnte, HALT EINFACH DEIN MAUL, um mir nicht noch eine weitere Anzeige einzufangen! Den Verstoß habe ich vor Ort nicht zugegeben und werde mich, falls es doch zu einer OWi-Anzeige kommt, schriftlich dazu äußern.
Wer ist nun im Recht?
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- Suchen mit der Google-App Lens
Die kenne ich bisher noch nicht, werde ich jedoch mal näher in Augenschein nehmen. Danke für den Tipp.
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Es ist immer wieder erstaunlich, wie schnell und präzise einem in diesem Forum geholfen wird.
Danke!
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Hat zwar nix mit Auto zu tun, wäre jedoch für Tipps dankbar.
tucson-forum.de/attachment/16131/
Für ein Geschenk an einen Freund suche ich solchen, o. ä. Hutschmuck. Meine Frau und ich haben schon im I-Net gesucht, bisher ohne Ergebnis. Sollte jedoch zum schrauben sein oder mit einem Federclip befestigt werde können. Keine Sicherheitsnadel!
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