Also, hier ist der Link zur ABE
Beim Tucson steht bei einer Reifengröße von 235/45 R19, dass A90 (feingliedrige Schneeketten) außerdem A21 A57 A99S02 einzuhalten sind.
Wäre da A01 dabei, was erst bei der 245er Breite der Fall ist, dann müsste auch beim TÜV vorgeführt werden.
Allerdings gibt es noch einen Satz im allgemeinen Teil:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in denFahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. "
Das heißt also, da die 235er Breite nicht in COC steht, muss ich nur zur Zulassungsstelle und die eintragen lassen zusammen mit der ABE.
So verstehe ich das jetzt jedenfalls.
LG Andy 