Hallo Zusammen,
danke für Euer Feedback. Die Hyundai ("5-Jahres"´-)Garantie zieht im Falle eines notwendigen DPF-Tausches nicht - Hyundai lehnt ab, da der DPF nicht "garantiefähig" sei. Dann zieht wohl die gesetzliche Gewährleistung des Händlers. Es scheint aber "Fallstricke" zu geben (Reparatur aus "Kulanz") und die Beweislast. Scheint aber in der Praxis wohl schon vorgekommen zu sein, dass (ein) Händler im Rahmen der Gewährleitung einen DPF-Tausch vorgenommen hat - zumindest hatte ich einen Forumsbeitrag so verstanden.
Es kommt also meiner Meinung nach ganz auf den Händler an - wimmelt er gleich ab und bezieht sich auf die Hyundai-Garantieablehnung oder nimmt er den Kunden-Gewährleistungsanspruch an sich ernst. Führt jemand ein elektronisches Fahrtenbuch ?