Beiträge von Mr.Green

    Das ist eine sehr ärgerliche Sache, das versaut einem die ganze Freude über ein Neufahrzeug.

    Lass dich auf jeden Fall im Vorfeld von einem Rechtsanwalt über deine Optionen beraten.

    Wurde von 2 Anwälten beraten, kann vom Kaufvertrag zurücktreten

    Das nennt man Wandlung

    Wird seit 2022 nicht mehr so genannt.


    Muss es für eine Wandlung nicht ein

    paar, erfolglose, Reparaturversuche

    geben?

    Kommt auf die Situation an.

    Aktuell wurde mir von dem Händler kein zeitnaher Termin gegeben, dies kann man als Verweigerung der Nachbesserung sehen.

    Zudem tritt dieser Mangel fast unmittelbar nach der letzten Mängelbeseitigung eines anderen Mangels auf.

    Und zum Schluss: Mein Fahrzeug hatte bereits einen schwerwiegenden Mangel, ich muss also nicht erneut irgendwelche Versuche hinnehmen.

    Ich hätte diesen Schritt wirklich nur ungern in Erwägung gezogen, aber leider bleibt mir keine andere Wahl: Ich werde mich wohl oder übel von meinem Tucson trennen müssen. Es ist grundsätzlich ein tolles Auto – aber die Vielzahl an Mängeln lässt mir keine andere Möglichkeit.


    Ich habe meinen Tucson Mitte Dezember 2024 nach rund drei Monaten Lieferzeit vom Händler übernommen. Seitdem stand das Fahrzeug insgesamt über vier Wochen in der Werkstatt, wurde dreimal vom Abschleppdienst abgeholt und ich musste fünf verschiedene Leihwagen in Anspruch nehmen – und das alles aufgrund eines schwerwiegenden Getriebeproblems, das das Fahrzeug zeitweise verkehrsuntauglich machte.


    Dieser Mangel wurde inzwischen sehr wahrscheinlich dauerhaft behoben. Doch kaum ist das überstanden, tritt bereits der nächste Defekt auf: Seit gestern kann ich mein Fahrzeug nicht mehr verriegeln. Beim Abschließen ertönt jedes Mal die Alarmanlage(?), weil sich der Insassenalarm aktiviert – obwohl sich keine Personen im Fahrzeug befinden. Der Alarm ist deaktiviert, dennoch wird er ausgelöst. Laut Aussage des Händlers liegt das vermutlich an einem defekten Sensor – allerdings ist auf absehbare Zeit kein Termin zur Fehlerbehebung verfügbar.

    Aktuell kann ich das Fahrzeug daher nur mit leicht geöffneter Tür abstellen, damit das Fahrzeug nicht verriegelt und um den Alarm nicht auszulösen – ein Zustand, der absolut unhaltbar ist.


    Ich habe meinen Rücktritt vom Kaufvertrag bereits gegenüber meinem Verkäufer erklärt. Derzeit wartet man auf Rückmeldung von der Verkaufsleitung bzw. Hyundai, ob dem stattgegeben wird.


    Mein Vertrauen in den Händler – und ehrlich gesagt auch in die Marke Hyundai – ist mittlerweile fast vollständig erloschen. Zumindest mein Fahrzeug wirkt auf mich nur noch wie ein klassisches Montagsmodell: unzuverlässig, unausgereift und für den Alltag schlicht nicht zumutbar.





    Am 07.01.2025 konnte ich übrigens mein Fahrzeug wieder abholen, das Getriebesteuergerät wurde gewechselt und der Fehler war behoben…dachte ich


    Seit dem 17.03.2025 steht mein Fahrzeug erneut bei meinem Händler, da das Problem wieder aufgetreten ist. Seitdem wird auf eine Antwort von Hyundai gewartet, um zu klären, wie weiter verfahren werden soll.


    Der Leihwagen wird mir nur äußerst widerwillig über den regulären kostenfreien Zeitraum von fünf Tagen hinaus zur Verfügung gestellt. Man bot mir sogar an, mein Fahrzeug wieder mitzunehmen, bis Hyundai eine Lösung gefunden hat – obwohl es nicht mehr verkehrstauglich ist.


    Das Fahrzeug schaltet sporadisch und unvorhergesehen in den Leerlauf (im Display wird „P“ angezeigt) und bleibt dort einige Sekunden, was eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr darstellt.


    In der kommenden Woche habe ich einen Termin bei meinem Anwalt, um die weiteren Schritte zu besprechen.

    In meinem Fall habe ich nach der ersten Inanspruchnahme der Mobilitätsgarantie einen Leihwagen für 4 Tage kostenlos erhalten. Ich habe jedoch dem Händler die gesamte Situation noch einmal erklärt und deutlich gemacht, das ich bei einem Neufahrzeug, welches offensichtlich mit einem Defekt ausgeliefert wurde, den Leihwagen über die gesamte Reparaturdauer kostenfrei bereitgestellt bekommen sollte.

    Nachdem mein Händler direkt bei Hyundai nachgefragt hatte, wurde mir schließlich ein kostenfreier Leihwagen für den gesamten Zeitraum zugesichert. Aktuell nutze ich wieder einen kostenlosen Leihwagen, der laut Vereinbarung erstmal bis zum 07.01 kostenfrei ist.


    Natürlich hängt dies immer vom Einzelfall ab, beispielsweise davon, ob das Fahrzeug über den ADAC eingeschleppt wurde. Grundsätzlich würde ich jedoch immer darauf bestehen, einen Leihwagen kostenfrei zu erhalten.


    Sollte es in meinem Fall zu längeren Wartezeiten kommen – etwa durch fehlende Ersatzteile oder eine Neubestellung des Fahrzeugs – werde ich erneut auf einen kostenfreien Leihwagen für die gesamte Dauer bestehen. Falls dies nicht möglich sein sollte, werde ich eben meine Rechtsschutzversicherung beauftragen :saint:

    Ist tatsächlich immer das gleiche. Erstmal wird GARNICHTS gemacht und das Autohaus lässt sich von dir oder dem Garantiegeber dafür bezahlen, wenn weiterhin etwas nicht funktioniert wird ganz langsam nach der Ursache gesucht. Leider sind kaum noch Werkstätten an einer schnellen Lösung interessiert, irgendwie muss ja Kohle reinkommen. Ist egal ob Ford, Mazda, Honda, Hyundai, Peugeot, VW X/

    Falls die Ursache überhaupt gefunden wird… :rolleyes:

    Auf meine Frage wie lange das ganze dauern kann, antwortete der Werkstattleiter, dass ein solcher Fall noch nie auftrat und es wenige Tage bis mehrere Monaten dauern kann (eventuelle nicht Verfügbarkeit von Ersatzteilen).


    Ich ziehe wenigstens schon einmal die Rückgabe oder ggf. eine Neubestellung in Betracht. Denn ich werde sicherlich nicht wochenlang auf irgendwelche Ersatzteile warten, die das Problem dann auch nicht beheben. Unzumutbarkeit der Umstände und so…

    Aber ich werde mal aufhören den Teufel an die Wand zu malen und an eine schnelle Lösung glauben :thumbsup: .