Eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (früher hieß das Wandlung) ist nicht so schwer, wenn man den richtigen Weg geht. Dazu gehört eine Historie der Fehler, der erfolglosen Reparaturversuche und im günstigsten Fall ein Autohaus, das den Kunden nicht verlieren möchte. Ich habe das dreimal hinter mir. Mit VW. Deshalb kommt VW für mich nicht mehr in Frage. Ich fahre seit 4 Jahren im Leasing den Tucson NX4 N-Line Plug in 4 WD mit allen Extras in Shadow Grey und habe mir nun für anschließend den FL 2025 genauso in Ecotronic Grey gekauft mit 26,2 % Nachlass. Hätte ich nie gemacht, wenn ich nicht 100% zufrieden gewesen wäre. Lediglich die Tankklappe hat mal Ärger gemacht und die Kamera für vorn, aber das wurde schnell erledigt. Bei VW war es der 1. T5 Multivan mit 27 Generationen Schiebefenstern in den Seitentüren und ständig einlaufendem Wasser und vieles andere, bei 1. VW Tiguan ein Totalausfall der Elektronik, wenn mit der FB die Standheizung eingeschaltet wurde und beim 2. Tiguan war ich beim Dieselskandal dabei. Immerhin gab es für den nach 8 Jahren und 90 TSD Km Nutzung und sehr viel Standfestigkeit auf meiner Seite und über mehrere Gerichtsinstanzen fast den Neupreis zurück. Ich hoffe, dass der nächste Tucson so zuverlässig ist, wie der jetzige und dir wünsche ich bei deiner Sache einen zufriedenstellenden Abschluss, wie immer dieser auch aussehen wird.
Beiträge von Tucson 10/2021
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Hallo allerseits,
Ich hatte schonmal das Problem hier angesprochen. Ich habe seit dem 31.05.2024 einen Neuwagen Tucson FL 1.6 Benziner 160PS . Der Wagen hat mir schon beim 3 Tag Probleme gemacht . Head Up und Vollkombiinstrument gehen An und Aus , zu dem gehen alle Warnleuchten An und Aus . Ich habe das Problem in der Werkstatt , da wo ich den Wagen gekauft habe , angesprochen und der Meister ( Werkstattleiter) hatte keinen Plan und war ratlos . Die haben mir einen Termin für den 11.06. gegeben und habe dann das Auto an dem Tag abgegeben. Da ich die App habe und schauen kann ob die an dem Auto was machen , ist mir aufgefallen, dass die an dem Fahrzeug nicht viel machen oder gemacht haben bis ich 4 Tage später spontan dort war und nachgefragt habe . Erst hieß es der Techniker sei krank und haben immer noch kein Plan . Dann durfte ich übers Wochenende das Auto mitnehmen und selber nochmal testen . An dem Sonntag fingen die Probleme wieder an, so dass ich am Montag früh wieder mit Testfahrt und Fehlern in die Werkstatt los gerast bin . Als ich denen eine mündliche Frist gegeben habe, ist der WL etwas laut geworden und meinte dass sie mir einen ersatzwagen schon zu Verfügung gestellt haben etc ( 50km pro Tag / darüber hinaus 0,35€ pro Kilometer zuzahlen ). Nach hin und her diskutieren habe ich mich entschlossen eine schriftliche First zu geben durch den Rat meines Anwalts, was ich auch gemacht habe. Ich mein, ich habe 3 Wochen Urlaub und über die Hältfe ist schon um und wir wollten mit dem Fahrzeug weg fahren , doch jedoch ist einfach mein Urlaub versaut worden. Ich bin wirklich verzweifelt und habe auch die große Befürchtung, dass Sie den Fehler nicht finden werden . Meine Frage an euch wäre, falls Die den Fehler nicht finden sollten bis zur dieser Frist , welche Ansprüche habe ich ? Ich mein , ich Kauf ein Neuwagen und der funktioniert nicht ! Zu dem konnte ich das Auto höchsten ca 10 Tage fahren mit Ausfall der ganzen Sachen sowie Tacho !
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Übrigens bin ich nicht „angeblich“ erwachsen. Ich bin erst 4 und in diesem Alter hat man den Darfschein. Wenn schon sachlich, dann richtig.
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Man kann sich über alles aufregen. Das ist typisch deutsch. Sobald jemand etwas außer der Norm veranstaltet, stehen nicht etwa Befürworter vor der Tür sondern grundsätzlich Kritiker und Bedenkenträger. Es geht überhaupt nicht darum, dass irgendjemand für so eine Kleinigkeit gleich Anarchie auf Deutschlands Straßen aufruft.
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Das zeigt mal wieder, wie informativ ein Forum sein kann. Wie soll man sowas sonst erfahren?
Außerdem scheinen TÜV-Prüfer am Werk gewesen zu sein, die Vernunft haben walten lassen. Es gibt noch Hoffnung für unser Ländle, wenn sich zumindest bei Kleinigkeiten zeigt, dass Vorschriften nicht zwangsläufig besser als die Logik sind.
Möglicherweise wendet der ein oder andere ein, dass Sinn und Zweck solcher Vorschriften z.B. einer „Blendwirkung“ entgegen wirken soll. Das mag in der Theorie auch stimmen und was Scheinwerfer betrifft auch zutreffen. Bei den Blinkern jedoch, vor allem hinten, sehe ich das vollkommen anders. Nicht weil ich das so will, sondern weil eine Blendwirkung von LED Bremslichtern bekannter deutscher Fahrzeughersteller oft wirklich krass sind. Stehe ich an einer Ampel hinter so einem Fahrzeug und hat der Fahrer den Fuß ununterbrochen auf der Bremse, muss ich oft meinen Blick von diesem Wagen abwenden. Wenn dann noch das besonders grelle, animierte LED-Blinklicht -in Augenhöhe- dazukommt, empfinde ich das als sehr unangenehm. Wie gesagt, das trifft nicht auf alle Fahrzeughersteller zu, aber doch oft ausgerechnet auf deutsche.
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DAS ist ja mal eine Erfahrung! Danke! 🤩
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Mag sein, dass das vorkommt. Ich kann nur über meine Erfahrung mit meinem NX4 N-Line sprechen. Der ist fast 4 Jahre alt, die Leistung der LED, ob vorn oder hinten hat nicht nachgelassen.
Auf einem YouTube Video habe ich den Tausch vom Glühobst (Blinker hinten und Rückfahrlicht) in PY21W LED Plug and Play angesehen, allerdings im Cowboy&Indianerland, wo nicht so viel reglementiert ist wie in Europa. Ging ganz einfach und leuchtet wie es soll. Warum das hier nicht möglich ist.. keine Ahnung außer.. uns frisst die Bürokratie und der Formalismus nochmal auf. Eine Menge Regeln sind bestimmt sinnvoll aber längst nicht alle.
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Ich habe mir gar keine Sorgen um deine Pupillen gemacht. Aber wenn Du das so gelesen haben solltest, weiss ich zumindest, wo Dein Problem liegt. Auf jeden Fall sind es nicht die Blinker
Ich wüsste auch nicht gesagt zu haben, dass ich meinen T. umrüsten will, sondern habe lediglich, im Interesse des Forenstarters darauf hingewiesen, was eine Einzelzulassung kosten würde, wenn sie überhaupt Erfolg haben würde.
Ausfällig bin ich auch nicht geworden, so wie ich meine, im Gegenteil war für wohl die meisten erkennbar, dass mein scherzhafter Hinweis auf einen Augenarztbesuch auf meine Person gerichtet.
Nun ja, ich möchte das mal so ausdrücken: auf jeden Topf passt ein Deckel, es sei denn der Rand ist eingedrückt.
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Ich weiss ja nicht wie deine Pupillen angeordnet sind. Bei meinen ist es so, dass diese gewöhnlich erstmal geradeaus blicken. Es muss schon etwas aussergewöhnliches passieren um nach unten zu sehen, z.B. wenn eine Katze den Weg kreuzt. Blinker von gegenüber im Frontlicht habe ich noch nie übersehen. Vielleicht ist das der Grund, warum wir konträrer Meinung sind. Ich werde mal meinen Augenarzt aufsuchen. Möglicherweise kann er da was machen.
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Ich glaube, mein Einwand ist nur teilweise richtig angekommen. Worauf es mir ankam war, dass die hinteren Blinker beim Tucson NX4 1 und Fl ungewöhnlich tief angeordnet sind. Außer beim Kia Sportage (Vormodell) habe ich das nur bei sehr wenigen anderen Fahrzeugmodellen gesehen und dementsprechend schaut ein Hinterfahrer je nach Blickwinkel vielfach eher dorthin, wo er für gewöhnlich die Anzeige für einen Fahrstreifenwechsel vermutet. Außerdem hat ausgerechnet der H.T. Fl N-Line die hinteren Blinker nochmal tiefer im Stoßfänger. Hast Du Dir das mal angesehen? Sonst schau mal auf Videos bei YouTube. Im dunklen mag das noch ok sein, aber wenn es eben sehr hell ist, siehst du die Dinger kaum. Natürlich sind die Blinker so wie sie sind zugelassen, sonst würde das Modell ja nicht auf der Straße sein. Verstehen kann ich den Rückschritt jedenfalls nicht, denn mein NX4 /1 hat ja LED. Das hätte 1/1 übernommen werden können. Dafür (immerhin) ist es vorne moderner, mit LED- Doppelblinker und einseitigen wegblenden des Tagfahrlichts beim Spurwechsel. Ein Blinker hätte mir aber gereicht, das zweite LED hätte Hyundai besser nach hinten exportieren können. Animiertes blinken wäre auch was tolles