EU-Fahrzeug finden-kaufen-abholen-zulassen

  • Erfahrungsbericht
    EU-Händler mit einem sehr guten Angebot im Internet gefunden, wo auch der Tucson sofort lieferbar war.


    Detailliertes Angebot per E-Mail bekommen, übereinstimmend mit dem im Internet angebotenen.
    Unterschriebene Bestellbestätigung zurück gesandt.


    Wunschtermin der Auslieferung mitgeteilt.


    1 Woche vor der Anmeldung beim Straßenverkehrsamt (StVA) wurden die Zulassungsbescheinigung Teil II und die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (EEC Certificate of Conformity) per DHL-Express zugesandt.


    Telefonische Rückfrage beim StVA welche Unterlagen für die Zulassung des EU-Fahrzeugs erforderlich sind:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und „COC“ Bescheinigung von Hyndai
    • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer "eVB-Nr." (ehemals Versicherungsdoppelkarte),
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass; bei ausländischen Bürgern ein amtlicher Lichtbildausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel,
    • unterschriebene Vollmacht und Personalausweis/Pass des zukünftigen Halters, wenn dieser nicht persönlich erscheint,
    • ausgefülltes SEPA-Mandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer,
    • in meinem Fall wurden die Wunschkennzeichen mitgebracht, die ich vorher beim StVA fest gebucht hatte,

    Ich habe zusätzlich die Bestellbestätigung und die Rechnung für das EU-Fahrzeug mitgenommen zum Nachweis, dass es mein Fahrzeug wird/ist.
    Bei Übernahme des Fahrzeugs sollte der Kaufbetrag bereits auf dem Konto des EU-Händlers verbucht sein oder ein bestätigter Bankscheck (zusätzliche Gebühren) übergeben werden.


    Nicht vergessen zu prüfen, ob im Serviceheft ein Händlerstempel mit Datum eingetragen ist, wegen des Garantieanspruchs.


    Bei der Abholung des Tucson wurde durch den Verkäufer eine Einweisung in die Bedienung des Fahrzeugs vorgenommen.


    Eine Anmeldung des Tucson bei Hyundai Motors Deutschland ist bei EU-Fahrzeugen nicht mehr erforderlich. Was zurzeit auch nicht möglich ist, auf der Homepage von Hyundai unter dem Reiter „MyHyundai“ eine Registrierung vorzunehmen. Das gilt nur für deutsche Fahrzeuge, für EU-Fahrzeuge ist eine Registrierung in Vorbereitung (telefonische Angaben von HMD).


    Über den ersten Kontakt mit meinem deutschen Hyundai Service Händler werde ich zu gegebener Zeit berichten.

    ...... schöne Grüße vom nördlichsten Ruhrbogen
    Romy


    EU-Fzg.: Tucson PREMIUM T-GDi DCT 4WD black Panorama Leder Sicherheitspaket AHK

  • Ich kann zum Zulassungsprozess eines EU-Wagens noch etwas berichten:


    Der Eigentumsnachweis ist Pflicht! (Rechnung oder Kaufvertrag).
    Außerdem wird eine Fahrzeugidentifikation verlangt, damit eine Vorführung des Wagens vermieden werden kann. Diese Identifikation bestand bei mir in einem Schreiben des Autohändlers, dass es sich um das Fahrzeug mit der Fahrgestellnumemer xyz handelt und der Information, dass der Wagen eines Tageszulassung im Ausland hatte, jedoch noch keine Papiere (Schein) und Schilder angefertigt wurden. Der Händler hatte den Wagen in dem Schreiben als EU-Neuwagen bezeichnet. Das hat die Zulassungsstelle in HH nicht akzeptiert, es musste "Gebrauchtwagen" heißen. Das ist maximal kleinkariert, weil es a) versicherungstechnich ein Neuwagen ist b) die Tageszulassung inkl. korrektem Datum ja nicht unterschlagen wurde (steht ja auch im belgischen Brief) und c) ich trotzdem als Erstbesitzer im deutschen Brief stehe. Dieses Hickhack hat mich - trotz Inanspruchnahme eines Zulassungsservices - gut eine Woche gekostet, weil natürlich auch kein Fax akzeptiert wurde, sondern nur Dokumente mit Originalunterschrift. Es sei also gewarnt vor hamburger Zulassungsstellen, die von mir noch einen schnuckeligen Beschwerdebrief bekommen.

    Nie mehr als 5% Selbstmitleid - 2,0 CRDI Executive, 2WD, Schalter

  • Zum EU-Wagen noch ein paar Infos direkt von der Europa-Zentrale in Offenbach.


    Ich hatte mal an angefragt