Information "Lichttechnische Einrichtung" an Kraftfahrzeugen (ECE)

  • Der Artikel ist zwar schon etwas älter, er bringt jedoch etwas Klarheit bezüglich LED Nachrüstsätze und daher noch immer aktuell. :m0023:

  • ich hätte eine Frage??Habe versucht in die Hauptscheinwerfer (Aufblendlicht H7) Led Glühbirnen hineinzugeben.Beim einschalten kam dauerhaft die Fehlermeldung HAUPTSCHEINWERFER-AUFBLENDLICHT KONTROLLIEREN.Woran könnte dies liegen?? (glühbirnen 80 Watt led).
    Habe sie wieder gewechselt auf 55 Watt Normalbirnen und Fehlermeldung war weg. :?::!:;(

  • ich hätte eine Frage??Habe versucht in die Hauptscheinwerfer (Aufblendlicht H7) Led Glühbirnen hineinzugeben

    Abgesehen von der Fehlermeldung ist das schlicht und ergreifend verboten. LED im Rückfahrscheinwerfer oder in den Kennzeichenleuchten kann man ja vielleicht noch tolerieren, aber bei den Hauptscheinwerfern hört der Spaß auf.

  • Technisch gesehen fehlt da der Lastwiderstand für die Kontrollmessung des Steuergerätes. Ob nun erlaubt oder nicht muss jeder selber entscheiden. Im (schlimmsten) Ernstfall kommst du hinter Gittern. Allerdings toleriere ich auch keine unzulässigen LED oder andere Lampen in Rückleuchten, Kennzeichenbeleuchtungen oder sonstigen außen angebrachten Beleuchtungen. Gleiches Recht für alle(s).

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  • Immer wieder erstaunlich, was sich manch einer
    (nicht nur in diesem Forum) versucht zusammen
    zu basteln.
    Nachvollziehen kann ich sowas nicht.