Fehlerhafter Autokreditvertrag: Urteil gegen Hyundai-Bank

  • Da es hier ja den ein oder anderen User gibt der mit dem Tucson unzufrieden ist. :) Vielleicht wurde er ja über die Hyundai-Bank finanziert und somit könnte das Urteil insteressant sein.


    Wer ein Fahrzeug kauft oder least und dabei nur unzureichend oder gar falsch über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, hat Anspruch auf Erstattung aller geleisteten Zahlungen. Jetzt hat das Landgericht Wuppertal in seinem Urteil vom 31. Juli die Fehlerhaftigkeit eines Autokreditvertrages der Hyundai Bank bestätigt. Was das für Kunden bedeutet.

    Zuvor haben bereits mehrere Gerichte insbesondere die Fehlerhaftigkeit und damit die Möglichkeit des Widerrufs von Finanzierungsverträgen der Volkswagen Bank, der Mercedes Bank, der BMW Bank oder Sixt Leasing bestätigt.

    Kläger widerrief Vertrag ein Jahr nach Abschluss

    In dem vom Landgericht Wuppertal zu entscheidenden Fall schloss der Kläger im Oktober 2017 mit der Hyundai Bank einen Darlehensvertrag mit einer Laufzeit von 48 Monaten zur Finanzierung des Kaufs eines Hyundai i40. Der entsprechende Autokreditvertrag wurde dabei von einem Autohaus aus Wuppertal vermittelt. Den Widerruf des Autokreditvertrages erklärte der Kläger erst ein Jahr nach Vertragsschluss im Oktober 2018.

    Der Widerruf sei fristgerecht und wirksam erfolgt, urteilten die Wuppertaler Richter. Die beklagte Hyundai Bank habe den Kläger fehlerhaft über das Bestehen seines Widerrufsrechts belehrt. Der Vertrag beinhalte insbesondere fehlerhafte Ausführungen zur Verbrauchereigenschaft, dem wesentlichen Begriff des Verbraucherschutzrechts. Diese Falschinformation sei geeignet, einen durchschnittlichen, verständigen Darlehensnehmer vom Widerruf seines Darlehensvertrages abzuhalten und lasse ihn über die Reichweite seines Widerrufsrechts im Unklaren.

    Aufgrund des wirksam erklärten Widerrufs habe der Kläger einen Anspruch auf Erstattung der monatlich erbrachten Zahlungen und der an die Beklagte geleisteten Anzahlung. Den finanzierten Pkw könne der Kläger im Gegenzug an die Bank zurückgeben.
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    Ganze Nachricht und Quelle: https://www.focus.de/finanzen/…cknehmen_id_11025838.html


    VG Jim

  • Ein weiteres Urteil in einer ganzen Reihe von ähnlichen Entscheidungen...


    ...aber bevor jetzt die $-Zeichen in den Augen zu groß werden:
    Rückerstattungsanspruch besteht nur für die geleistete Anzahlung und Tilgung - nicht für die gezahlten Zinsen. Diese werden erst ab dem Zeitpunkt des Widerrufs erstattet. Und natürlich ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs eine Nutzungsentschädigung zu zahlen (auch wenn das der ein oder andere Internet-Rechtsanwalt bezweifelt)...


    Trotzdem - vor dem Hintergrund des zu erwartenden hohen Wertverlusts v.a. bei Euro-5 Dieseln könnte sich das trotzdem rechnen.


    Viele Grüße