Versicherung bei Tageszulassung ( 31 Tage auf Autohaus )

  • Hallo,
    mich würde mal interessieren wie das bei einer Tageszulassung abläuft.
    Wenn mein bestellter Wagen in 6 Wochen geliefert wird soll er als Tageszulassung noch 4 Wochen auf das Autohaus zugelassen werden.
    In der Zwischenzeit wird mein Wagen abgemeldet und meine KFZ-Zeichen-Nr. wird reserviert.
    Für diese 4 Wochen übernimmt ja das Autohaus sowohl die Versicherung als auch die Steuern ???
    Wenn diese 4 Wochen dann rum sind und ich mein Auto auf mich ummelde, wird dann der Wagen ja auf mich zugelassen und versichert.
    Kann ich nach den 4 Wochen dann wieder aus der Versicherung des Autohauses raus um in meine Versicherung zu gelangen ?
    Ist das beim Autohaus eine Kurzzeitversicherung über 4 Wochen oder gilt so ein Vertrag mindestens 12 Monate ?


    Wäre super, wenn man darüber mal ne Auskunft erhält, da ich noch nie eine Tageszulassung gefahren habe.
    Vielen Dank und ALLEN EINEN SCHÖNEN TAG....

  • Da Denk ich mal das die Automatisch ausläuft. Wenn nicht würden sie dir ja eine Versicherung aufdrängen die vielleicht um einige Hundert € teurer wäre.


    Also ich Denk die läuft Automatisch aus

  • Hallo zusammen,


    was ich nicht Verstehe warum wird der noch 4 Wochen auf das Autohaus zugelassen?


    Ich hab ja auch eine Tageszulassung gekauft, der hatte 7 km auf dem Tacho, da war nie ein Kennzeichen dran, nur in den Papieren ist halt der erste Eintrag der Händler.

    Hyundai Tucson 1,6 Turbo 4WD Premium Micro Grey

  • Was solltest du mit der Tageszulassung des Händlers zu tun haben? Der meldet auf seinen Namen mit seiner Versicherung mit seinen Kennzeichen sein (zu diesem Zeitpunkt!) Fahrzeug an. Nach Ablauf der 4 Wochen meldet er das Fahrzeug ab, du übernimmst es (dann ist es erst dein Eigentum!) und meldest es dann bei deiner Versicherung mit deinen Wunschkennzeichen auf dich an...


    Alles andere wäre völliger Blödsinn - und habe es auch noch nie anders gesehen oder gehört...warum das allerdings ein 4-Wochenzeitraum sein soll, erschließt sich mir ebenso wie @hirnbluter nicht

  • So ist es. Das gleiche auch bei der Steuer. Die wird ab dem Tag der Zulassung auf Dich fällig. Was das AH vorher macht, ist nicht Dein Problem.
    Ich würde bei Deiner Versicherung nur mal nachfragen, ob sich die Tarife unterscheiden. Es gibt Versicherungen, die versichern einen Neuwagen als Erstzulassung anders als als Zweithand, was streng genommen dann zutrifft.

    NX4 (steht auch auf dem Kennzeichen 🤪), PHEV, shimmering Silver, Pano, Trendpaket, Assistenz-Paket, el. Heckklappe, Krell, schwenkbare AHK; Vorführer - EZ 07/22

  • Durch die Zulassung über 4 Wochen ist das jetzt ein Gebrauchtwagen und keine Tageszulassung. Damit kann der Händler anders kalkulieren. Wie Mathias schon sagte kann das aber auch Konsequenzen im Schadensfall haben (Neuwagenerstattung) zumal, wenn ich das richtig verstanden habe du den Wagen in diesen 4 Wochen schon fährst. Die Versicherung wir bei Vertragsbeginn den aktuellen km Stand erfragen. Hier sollte man mit der Versicherung im Vorfeld sprechen.

    Tucson FL 1.6 CRDi 2W DCT Panoramadach AHK (MVG) EU-Bulgarien

  • In meinem Fall hat die Versicherung die Kilometer als Anhaltspunkt für die Neuwagenentschädigung genommen.
    Bis zu 6 Monate und bis zu 50 km darf das Fahrzeug bei der DEVK drauf haben um noch als Neufahrzeug zu gelten. So war es zumindest bei mir.

    Hyundai Tucson 1.6 GDI Avantage, Phantom Black 97 KW

    Hyundai Tucson 1.6 T-GDI Ausstattung? Amazon-grau


  • Naja wenn das Auto schon ein halbes Jahr alt ist, wäre es ja schon ein junger Gebrauchter finde ich. Wenn die Versicherung das noch als Neufahrzeug ansieht ist doch super.
    50Km ist ja auch nicht der Hit ;)

  • Neu" im Sinne des Fahrzeugeinzelbesteuerungsverfahrens ist ein Auto, das im Zeitpunkt des Erwerbs

    • nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder
    • dessen erste Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.
  • Neu" im Sinne des Fahrzeugeinzelbesteuerungsverfahrens ist ein Auto, das im Zeitpunkt des Erwerbs

    • nicht mehr als 6.000 Kilometer zurückgelegt hat oder
    • dessen erste Inbetriebnahme zu diesem Zeitpunkt nicht mehr als sechs Monate zurückliegt.

    6000km das sind 3x Deutschland hoch und runter :| Das Kann doch nicht mehr als Neu Definiert werden.