Zugelassene Geschwindigkeit bei Hängerbetrieb

  • Gut, mir hatte der Verleiher gesagt, daß die Reifen nur 2 Jahre alt sein dürfen. Aber das schließt je das Maximalalter von 6 Jahren mit ein. Gebremst war der Hänger auch und hatte hydraulische Stoßdämpfer. Über das Gewichtsverhältnis brauche ich nicht nachdenken, die Anhängelast war ja nur ca. 750 kg. Und ABS hat der Dicke ja auch.

  • Ich habe die Diskussion in dem anderen Thread mitbekommen -
    die 100km/h-Zulassung gibt es rein für den Anhänger und ist erst mal vom
    Zugfahrzeug völlig unabhängig.
    Wenn die Anforderungen erfüllt sind, gibt's vom TÜV die Zulassung für 100km/h.
    Indirekt spielt das Zugfährzeug natürlich eine Rolle, es muss von den
    Gewichten / Lasten natürlich zum Anhänger passen.
    Aber das gilt dann für jedes Fahrzeug, welches diese Anforderungen erfüllt...

    2017 Premium 2.0 CRDi 4WD 185PS Automatik, Vollausstattung
    H&R-Federn, Motec Aventus MCT11 8,5x20 ET40 mit 245/35/20 Conti SC


    Der Trend geht zum Drittfahrzeug :D

  • Im Übrigen wenn man 100 fahren kann, dedeutet das ja nicht, daß 100 fahren muß. Die Autobahn A93 von Süden Richtung in Regensburg war teilweise ganz leicht wellig. Genau bei 100 km/h schaukelte sich der "Zug" auf. Wenn man die Geschwindigkeit um 2 Tempomatstufen (2x Schalter tippen) verringerte oder erhöhte war das Schaukeln weg.

  • Mein Lieblingsthema :m0011:


    1. Das Zugfahrzeug muss ABS und mind. eine Anhängelast aufweisen, die der des zugelassenen Gesamtgewichts des Anhängers entspricht. (siehe Punkt 4.1.)
    2. Die Reifen des Anhängers dürfen max. 6 Jahre alt und für mind. 120km/h ausgelegt sein.
    3. Dass der Anhänger für mind. 100km/h freigegeben ist, versteht sich von selbst. Hier hilft auch der aaS oder der Hersteller weiter.
    4. Die 100km/h gibt es auch für Anhänger ohne Bremse.
    4.1. Dann gilt: Leergewicht des Zugfahrzeugs mal 0,3 = max. eingetragenes Gesamtgewicht des Anhängers. (Ich musste meine ungebremsten 750kg Anhänger ablasten. Denn 1854kg eingetragenes Leergewicht der Tucke macht max. 556kg Anhängergesamtgewicht aus.)
    5. Handelt es sich um ein gebremstes Exemplar, so können (müssen aber nicht) hydr. Stoßdämpfer montiert sein. Ohne Stoßdämpfer würde er wie ein Ungebremster behandelt werden (macht nicht wirklich sinn). Hier gilt dann der Faktor 1,1 <= 2039kg und mit Anhänger ESP (oder Antischlingerkupplung oder ATC) 1,2 <= 2224kg .


    Die genannten Werte bei den Berechnungen stammen von meiner Tucke.
    Es gibt noch die Möglichkeit das Leergewicht des Zugfahrzeugs zu erhöhen, weil die meisten eher mehr wiegen als wie in der Zulassung angegeben. Einfach mal nachwiegen und mit TüV, Dekra u.ä. sprechen.
    Mittlerweile sind auch die meisten Anhänger ab Werk schon für 100km/h freigegeben. Man bekommt bei der Zulassung auf Wunsch schon die 100er Plakette. Bei einem Anhänger von mir habe ich den Hersteller angeschrieben und dieser hat dann die Genehmigung schriftlich und kostenlos nachgereicht (selbst incl. Ablastung). :thumbup:


    :!: Also gilt bei einem ungebremsten 750kg Anhänger, dass dieser entsprechend abgelastet werden muss oder man hat ein Zugfahrzeug, welches 2500kg Leergewicht hat. Es reicht nicht aus, wenn man diesen nur bis zum errechneten Gesamtgewicht (für 100km/h) belädt. Auch wenn dieser originale hydr. Stoßdämpfer hat oder nachgerüstet werden bringt es einen nicht weiter.


    :!: Sind die Reifen älter als wie 6 Jahre oder das Zugfahrzeug entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen, bleibt die 100km/h Zulassung des Anhängers erhalten. Man darf dann nur max. 80km/h fahren (oder sich nicht erwischen lassen :rolleyes: ). Auch darf die HU mit älteren Reifen nicht verwehrt werden. Ich meine, da muss nichts ausgetragen werden.


    :!: Man kann auch nicht überall 100km/h mit Anhänger fahren. Da gibt es auch noch Einschränkungen.



    Bei Wohnwagen gelten andere Werte - hier ging es aber um gewöhnliche Lastenanhänger.





    PS: Wenn der gesamte Zug schlingert, kann es am Luftdruck, falsche Beladung und/oder an der Stützlast liegen. Die techn. Vorraussetzung sei erstmal unberücksichtigt (z.B. krumme Achse).

    Tucson Intro Edition 2.0 CRDI 136PS AWD Automatik

  • Die 100 kmh Zulassung gilt für Anhänger mit Auflaufbremse. In der Regel haben heute alle Anhänger eine Zulassung für 100 kmh.


    Beim Wohnwagen hängt das vom Gewichtsverhältnis Wohnwagen und Zugfahrzeug ab.


    PS: In Frankreich darf man mit dem Gespannen bis 3,5 to 130 kmh schnell fahren.

    Bj.05/2016////2,0 CRDI,Automatik, 185 PS, Thunder grey , EU-Wagen mit deutscher Vollausstattung, Panoramadach, AHK , Hundegitter, hohe Schalenmatten, Eberspächer Standheizung, Motorhaube foliert mit selbstheilender Steinschlagsschutzfolie, Heckschürze foliert in schwarz halbmatt, Schmutzfänger, Ladekantenschutz, Spurverbreiterung 30 mm je Achse, Hartpolitur mit Tiefenglanz, 19 Zoll Premium-Sommer-Felgen gepulvert in schwarz-matt.

  • Ja das ist schon nicht ist einfach mit der 100 km/h Zulassung am Anhänger.


    Mein gebremster Anhänger mit einem Gesammtgewicht von 2500kg hat auch ne 100er Zulassung nur darf ich das mit dem Tucson vorn dran nicht fahren, da er viel zu leicht ist.


    Gruss
    Maik


    P.S. wenn der Anhänger die 100er Zulassung hat und das Zugfahrzeug auch passt darf man nur auf Autobahn oder Kraftfahrstraßen die 100 fahren auf der Landstraße gilt weiterhin nur 80.

    Hyundai Tucson NX 4 N-Line Plug in Hybrid in Polar weiß mit allem was die Aufpreisliste her gegeben hat :D.

    Kilometerstand Aktuell seit 04.09.2021 beträgt 100.000 km ;)


    Der "alte" (TLE von 2016) fährt nun mit seinen über 300.000 km in 5 Jahren wo anders rum und kann den nächsten ärgern, die Gurke.

  • Die 100 kmh Zulassung gilt für Anhänger mit Auflaufbremse.

    (m)ein Beitrag zuvor:


    Also gilt bei einem ungebremsten 750kg Anhänger, dass dieser entsprechend abgelastet werden muss oder man hat ein Zugfahrzeug, welches 2500kg Leergewicht hat. Es reicht nicht aus, wenn man diesen nur bis zum errechneten Gesamtgewicht (für 100km/h) belädt. Auch wenn dieser originale hydr. Stoßdämpfer hat oder nachgerüstet werden bringt es einen nicht weiter.

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    In der Regel haben heute alle Anhänger eine Zulassung für 100 kmh.

    (m)ein Beitrag zuvor:


    Mittlerweile sind auch die meisten Anhänger ab Werk schon für 100km/h freigegeben.

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    Beim Wohnwagen hängt das vom Gewichtsverhältnis Wohnwagen und Zugfahrzeug ab.

    (m)ein Beitrag zuvor:


    Bei Wohnwagen gelten andere Werte - hier ging es aber um gewöhnliche Lastenanhänger.

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    Was hat nun dieser Beitrag neues zum Vorschein gebracht? NullKommaNix :m0008:

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