Umbauten wenn das Auto abgezahlt wird

  • Hast du vor, den nicht fertig zu bezahlen? 8| Wenn du dir nicht sicher bist, frage deine Bank ob du das darfst. Denke nicht, das irgend etwas dagegen sprechen sollte.

  • Alle Achtung, 10 Jahre oder 200000 km ist schon eine Macht. Aber eigentlich sollten Veränderungen am Fahrzeug kein Problem darstellen, auch nicht für die Bank. Aber zur Sicherheit nochmal nachfragen kann in keinster Weise schaden.Und weiterhin viel Spaß und Erfolg beim Umbau.

  • das Fahrzeug gehört doch demjenigen, dessen Name im Brief steht. Da steht sicher nicht der Name der Bank. Der ist doch "nur" als Sicherheit hinterlegt. Solange man bei Umbauten die StVO beachtet, gibt es bzw. sollte es keine Probleme geben.

  • Aber bei Eintragungspflichtigen Umbauten braucht er doch auch den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II von der Bank. Und das mit den Besitzverhältniss ist auch eine Sache für sich und bis zur Restlosen Zahlung behält sich meistens die Bank das Eigentumsrecht vor.

  • dann holt man sich den Brief von der Bank und gibt ihn nach der Eintragung wieder ab. Alles kein Problem.

  • Aber bei Eintragungspflichtigen Umbauten braucht er doch auch den Brief bzw. die Zulassungsbescheinigung II von der Bank. Und das mit den Besitzverhältniss ist auch eine Sache für sich und bis zur Restlosen Zahlung behält sich meistens die Bank das Eigentumsrecht vor.

    Besitzer und Eigentümer sind aber zwei unterschiedliche Dinge, die es zu trennen gilt. Wenn Du immer schön zahlst, bleibst Du von Beginn an Besitzer des Wagens. ;)

    Hyundai Tucson N Line 1.6T-GDi, MJ 2020 in Shadow Grey
    Erweiterungen: Sicherheitspaket, elektr. Heckklappe, Smart-Key-System, AHK abnehmbar