Beiträge von SternMann

    Moin moin,
    ich hab am Wochenende meine erste längere Fahrt absolviert. Erstmal ein tolles Fahrzeug wirklich gut.


    Dann hab ich das Auto erstmal ein wenig getestet und mir ist im Tempomat Betrieb folgendes aufgefallen.
    Ich stelle den Tempomat auf eine Geschwindigkeit ein z.b. 100 km/h oder 120km/h und im Mittel Display stehen auch die 100km/h aber der analoge Tacho rechts zeigt 103 bzw 123 km/h an. Quasi eine Zeigerbreite zuviel.
    Kennt jemand das, oder kann es mal nachvollziehen?


    Danke und Gruß Kai

    Moin,
    Nach Aussage vom Händler müssen die Sensoren einmal auf den richtigen Fahrzeug Typ programmiert werden. Dann passt es mit dem selbst anlernen. Wenn ein falscher Typ auf den Sensor programmiert wird dann lernt er sich auch nicht an.

    So heute eine Tour durch die Reifen Händler gemacht..
    Die Sensoren sind Schrader und waren nicht dem Hyundai zugeordnet. Der dritte Händler hat es in 10 min zugeordnet und programmiert. Es funktioniert wieder alles.


    Danke für die Hilfe hier


    Gruß Kai

    Nicht original von Hyundai, aus dem Zubehör mit den o.g. Schrader Sensoren.
    Es sind Winterkompletträder mit neuen Sensoren, die laut Verkäufer einsatzfertig programmiert sind.
    Wie gesagt gestern mit den org. Sommerrädern kein Thema und vorhin umgebaut und Lampe war aus , nach 7 km Fahrt kam dann die Fehlermeldung RDKS prüfen. Jetzt kommt sie direkt bei Motorstart und geht auch nicht weg

    Laut Rechnung


    1x 1 Satz / 4Stck RDKS ALCAR by Schrader Sensoren SCHWARZ



    Da standen zahlen auf den Reifen und ein Beleg vom Auswuchten..
    Müssen die Reifen an einer bestimmten Stelle montiert werden? Oder kann der von VL auch nach HR zb? Da hab ich nicht drauf geachtet im Eifer der Gefechts....

    Hallo,
    Habe heute meine Reifen montiert.. Hab den Luftdruck auf 2,5 bar angepasst und bin gefahren... Habe nach 15 km immer noch die RDKS Fehlermeldung im Display. Laut Reifen Händler sind die Sensoren programmiert..
    Hat jemand eine Idee was das Problem sein kann?
    Mit den Sommer Reifen war es kein Thema hat wunderbar funktioniert gestern.


    Gruß Kai

    Erstmal danke für die viele Ratschläge-- so So Felge ist ausgesucht und auch der Reifen.
    Der Händler hat mir die ABE rausgesucht und ich solle folgende Hinweise zu Kenntnis nehmen und ggf. befolgen.


    Es werden:

    itWHEELS ALICE Einteilig Glanzschwarz Wintertauglich 7.00 x 17 ET 50.00 5x114.30
    KLEBER KR-HP3 215/60 R17 96 H



    1.
    Reifen bezogene Auflagen sind laut Gutachten nach Montage noch zu prüfen und nur sofern notwendig bzw. erforderlich auch noch zu erledigen!
    215/60R17 96 nur wenn 16" Bereifung serienmäßig 12A Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.



    Da gehts mMn nur um die Schneeketten, also erstmal kein Thema




    Felgen bezogene Auflagen, sind laut Gutachten noch zu prüfen und nur sofern notwendig bzw. erforderlich auch noch zu erledigen!

    2.
    EG
    geprüft für Fahrzeuge mit der EG Prüfnummer HYUNDAI TUCSON (TLE) e11*2007/46*2724*..
    und einer Leistung von KW 85-136

    die serienmäßig NICHT ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


    wie ist das gemeint? Ausgeliefert wird meiner mit 225/55 R18 98V auf 7x18


    3.
    10B
    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.


    Das bezieht sich ja auf den Speedindex also mit 96 H kein Thema.

    4.
    11B
    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist nicht erforderlich,
    wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält
    .


    in meinen COC Papieren wird die Reifengröße NICHT genannt, das bedeutet ich muss die nachtragen lassen?



    5.
    74A
    Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.



    kein Problem bekomme das Montagezeug dazu




    Ich bin bei ein paar Punkten mir nicht wirklich sicher und werde da morgen nochmal nach haken.
    Trotzdem interessieren mich eure Meinungen dazu, damit ich mir davon ein besseres Bild machen kann und ggf. einen Fehler finde.


    In dem Sinne

    Gruß
    Kai