Beiträge von Volker-53

    Hallo zusammen,
    ich finde die Vorgehensweise von Hyundai rechtlich mehr als bedenklich. Zum einen wird hier der freie Warenverkehr eingeschränkt, zum anderen verstößt diese Vorgehensweise gegen den Gleichheitsgrundsatz.
    Ich denke mal, wenn es zu einer Klage vor der EU-Kommision kommen sollte, wird Hyundai so was von abgewatscht.


    Das schreibt Hyundai als Definition Endkunde:
    ** Unter „Endkunde“ ist eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person zu verstehen, die (I) ein Hyundai Neufahrzeug von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Weiterverkaufs erwirbt oder die (II) ein Hyundai Fahrzeug erwirbt, das ursprünglich durch eine Einzelperson, ein Unternehmen oder sonstige juristische Person von einem autorisierten Hyundai Vertragshändler nicht zum Zwecke des Wiederverkaufs gekauft wurde.


    Ich stelle mir mal folgendes vor: Ich gehe als Privatperson oder als Firmeninhaber zu einem Vertragshändler in Deutschland, kaufe mir einen Tucson. Nun verkaufe ich ihn wieder, ohne ihn zuvor zugelassen zu haben. Laut Definition wäre ich kein „Endkunde“.
    Wenn ich nun als Firma bzw. als Privatperson den Tucson zulasse, verkaufe ihn aber wieder nach einer Woche, einem Monat, oder sonst was. Bin ich Endkunde oder nicht?
    Lasse mir von Hyundai doch nicht vorschreiben, wann ich mein Fahrzeug wieder verkaufen darf oder nicht, geschweige denn, aus welchem Grund ich mir einen Hyundai kaufe, bzw. wieder verkaufe.


    Ich spinne jetzt aber noch weiter. Ich gehe zu einem kleinen Vertragshändler, der auf Kundenanfragen seine Modelle von sog. Großhändlern bezieht. Das heißt, dieser Vertragshändler kauft seine Fahrzeuge als Zwischenhändler. Da Hyundai seine Vertragshändler nicht spezifisch von der Endkundendefinition ausnimmt, hätte ich keine Garantie, obwohl ich meinen Hyundai von einem Vertragshändler gekauft habe.


    Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und soll, je nach Vertriebsweg, wieder versagt werden können? Was ein Unsinn!
    Bei Kauf eines Hyundai ist die Garantieleistung ein Vertragsbestandteil im Kaufvertrag, der durch ein Garantieheft bestätigt wird.
    Wenn ich also ein abgestempeltes Garantieheft habe, hat der Wagen auch Garantie, egal welche Vertriebswege der Wagen vorher genommen hat.


    Wo leben wir denn. In der heutigen Zeit werden Waren gekauft und wieder verkauft. Ich kenne keinen Hersteller, der Garantien in Abhängigkeit von Vertriebswegen wieder versagt.


    Auf der anderen Seite soll Hyundai doch froh sein, dass ein Vertragshändler z.B. in Bulgarien oder Kroatien seinen Laden nur halten kann, wenn er Fahrzeuge an deutsche freie Händler verkauft.


    Hyundai schadet nur sich selbst und verunsichert mögliche Kunden.
    Die müssen sich nicht wundern, wenn dann andere Automarken bevorzugt werden


    Mal eine Frage: Gilt diese Garantieeinschränkung eigentlich nur für Deutschland oder Europaweit?


    Grüße
    Volker