Beiträge von Tazzman

    Danke für die Antworten. Der Händler bei dem ich kaufe ist kein Hyundai Händler, sondern lt. Vertrag von mir beauftragt in EU Ausland ein Fahrzeug zu kaufen. Mittlerweile habe ich auch an Hyundai Kundenbetreuung eine Mail geschrieben mit folgender Antwort

    ....

    Gleich zu Ihrem Anliegen: Können Sie einen etwaigen Garantieanspruch bei einem Hyundai EU-Fahrzeug in Deutschland geltend machen?


    Unsere Antwort ist kurz und bündig. Sie lautet ja. Ein Garantieanspruch für fünf Jahre besteht auch in Deutschland.


    Wichtig: Das Hyundai Original Garantie- und Serviceheft muss dem Fahrzeug beiliegen. Denn ohne dieses Dokument ist eine Garantie-Abwicklung nicht


    möglich.



    Überdies greift für Ihr Fahrzeug nicht die fünfjährige Hyundai Mobilitätsgarantie und auch bei den kostenlosen Service-Checks handelt es sich um


    ein Angebot, welches ausschließlich Fahrzeugen des deutschen Marktes vorbehalten ist.

    .....


    Damit sollte ich entspannt sein🤗

    Hallo an das Forum,


    Ich bin etwas über 50, Rheinländer und kurz davor, eine Bestellung eines Neuwagens (Tucson 1.6 T-GDI DCT 48V N-Line) zu unterschreiben. Das Fahrzeug kommt lt. EU-Händler aus Belgien ( steht so im Vertrag).

    Jetzt werde ich natürlich nervös bzgl. der Garantie. Der Verkäufer sagt, das wäre alles kein Problem, aber ich würde gerne von Euch "Alten Hasen" erfahren wie ich auf Nummer sicher gehe bzw. wie die richtige Vorgehensweise wäre.

    Über Reaktionen würde ich mich freuen.