Hyundai mahnt wegen Verkauf von Reimporten ab

  • Moin,


    das Thema ist für die Mitglieder im Bundesverband freier Kfz-Händler (BfI) durch.


    "Hyundai Motor Europe will auf Schadenersatzansprüche verzichten, wenn die BfI-Mitgliedsbetriebe, die mit markenrechtswidrigen Fahrzeugen gehandelt haben, eine Unterlassungserklärung unterzeichnen.

    Im Streit um die Maßnahmen gegen Grauimporte hat sich der Bundesverband freier Kfz-Händler (BfI) mit Hyundai Motor Europe (HME) geeinigt. Wie der Verband mitteilte, können BfI-Mitglieder, die mit markenrechtswidrigen Fahrzeugen gehandelt haben und noch nicht zur Unterlassung aufgefordert wurden, von Schadenersatzansprüchen seitens des Importeurs verschont bleiben.

    Voraussetzung sei die Abgabe einer vom BfI entworfenen Unterlassungserklärung, "in Zukunft keine Hyundai-Fahrzeuge aus Nicht-EWR-Staaten ohne Zustimmung des Markenrechtsinhabers zu handeln", hieß es. Der Verband werde die Unterlassungserklärungen an HME weiterleiten. Kosten und Schadenersatzsatzansprüche entstehen dem BfI-Mitglied durch die Abgabe der Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht nicht.


    Hyundai geht seit vergangenem im Herbst verstärkt "gegen jede rechtswidrige Handlung vor, die dem eigenen selektiven Vertriebsnetz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz Schaden zufügt" (wir berichteten). Hierzu gehören auch Markenrechtsverstöße, die von Unternehmen begangen werden, indem sie Fahrzeuge entgegen ihrer Bestimmung und gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR einführen. Betroffen waren vor allem Reimporteure, jedoch auch einige Vertragshändler in Deutschland. Um wie viele Unternehmen es sich insgesamt handelt, gab Hyundai nicht bekannt.

    "Der BfI stimmt mit Hyundai überein, dass rechtswidrige Markenverletzungen nicht geduldet werden können", teilte der Verband jetzt mit. Hintergrund der aktuellen Vereinbarung sei, dass nach Meinung des BfI ein anderer Verband freie Händler unsachgemäß beraten und dies zu erheblichen Schäden bei den Händlern geführte habe. ..."

    Quelle: http://www.autohaus.de/nachric…rung-abgeben-1925601.html


    Gruß Jim

  • ...gegen den Willen des Herstellers aus Nicht-EWR-Ländern in den EWR einführen...

    Aha. Ich dachte es geht um die Unterbindung des Verkaufs durch nicht autorisierte Händler. Denn die EU-Importe sind ja keine Fahrzeuge aus dem Nicht-Europäischen-Wirtschaftsraum. Das würde ja heißen, das normale EU-Importe weiterhin zulässig sind. Was ja letztlich auch der EU-Wirtschaftsphilosophie entspricht.